Daten · Fristen der Verordnung (EU) 2024/1689
AI Act Fristen 2026: was gilt ab wann?
8 TERMINE · 5 RISIKOKLASSEN · INKL. DIGITAL OMNIBUS · STAND 21.07.2026
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Stand: 21.07.2026 · inkl. Digital Omnibus
- gilt bereits
- anstehend
- durch Digital Omnibus verschoben oder neu
- heute
Die Zeitachse: acht Termine von 2024 bis 2028
Alle 8 Termine sichtbar.
Punkt auswählen: Die zugehörige Termin-Karte wird unten hervorgehoben. Gestrichelte Pfeile zeigen, wohin der Digital Omnibus eine Frist verschiebt.
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01 01.08.2024 gilt bereits
Inkrafttreten der KI-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. Der Geltungsbeginn erfolgt gestaffelt nach Art. 113.
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02 02.02.2025 gilt bereits
Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
Die verbotenen Praktiken nach Art. 5 sind untersagt, darunter Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zeitgleich gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4.
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03 02.08.2025 gilt bereits
GPAI, Governance und Sanktionen
Die Regeln für KI-Modelle für allgemeine Zwecke (GPAI) gelten, dazu Governance, Sanktionsvorschriften, notifizierende Behörden und benannte Stellen.
Ausnahme: Art. 101, die Geldbußen der Kommission gegen GPAI-Anbieter, gilt erst ab dem 02.08.2026.
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04 02.08.2026 anstehend
Allgemeiner Geltungsbeginn, Transparenzpflichten
Die KI-Verordnung gilt im Regelfall, inklusive der Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes.
Die ursprünglich hier fälligen Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden durch den Digital Omnibus auf den 02.12.2027 verschoben.
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05 02.12.2026 anstehend
Neues Verbot, Kennzeichnung von Bestandssystemen
KI-generierte nicht einvernehmliche intime Inhalte und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) sind verboten. Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 greift für Bestandssysteme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden.
Digital Omnibus: neuer Termin
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06 02.08.2027 anstehend
Frist für nationale KI-Reallabore
Frist für die nationalen KI-Reallabore (Regulatory Sandboxes) der Mitgliedstaaten.
Digital Omnibus: verschoben vom 02.08.2026
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07 02.12.2027 anstehend
Hochrisiko-KI nach Anhang III
Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten, etwa für Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung und kritische Infrastruktur.
Digital Omnibus: verschoben vom 02.08.2026
Feste Frist durch den Digital Omnibus; der ursprünglich vorgesehene, an Normen gekoppelte Mechanismus entfällt.
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08 02.08.2028 anstehend
Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I)
Die Pflichten für Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Anhang I gelten.
Digital Omnibus: verschoben vom 02.08.2027
Der Risikoklassen-Navigator: Pflichten, Frist und Bußgeld je Klasse
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Verbotene Praktiken greifen seit dem 2. Februar 2025, die GPAI- und Governance-Regeln seit dem 2. August 2025. Der allgemeine Geltungsbeginn mit den Transparenzpflichten folgt am 2. August 2026.
Der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1689 richtet sich nach Artikel 113. Nach dem Inkrafttreten am 1. August 2024 laufen die Pflichten in Stufen an. Seit dem 2. Februar 2025 sind die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 untersagt, zeitgleich gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Am 2. August 2025 kamen die Regeln für KI-Modelle für allgemeine Zwecke, die Governance-Struktur, die Sanktionsvorschriften sowie die notifizierenden Behörden und benannten Stellen hinzu. Eine Ausnahme betrifft Artikel 101: Geldbußen der Kommission gegen GPAI-Anbieter greifen erst mit dem allgemeinen Geltungsbeginn am 2. August 2026. Ob ein System unter die Verordnung fällt, hängt oft davon ab, welche personenbezogenen Daten es verarbeitet. Jede KI-Nutzung mit Personenbezug trifft den AI Act und die DSGVO zugleich, weshalb sich ein Blick auf unseren Vergleich gängiger KI-Tools nach DSGVO lohnt.
| Datum | Was gilt | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1. August 2024 | Inkrafttreten der KI-Verordnung, gestaffelter Geltungsbeginn nach Artikel 113 | in Kraft | Art. 113 |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | in Kraft | Art. 113 Buchst. a |
| 2. August 2025 | KI-Modelle für allgemeine Zwecke (GPAI), Governance, Sanktionen, benannte Stellen | in Kraft | Art. 113 Buchst. b |
| 2. August 2026 | Allgemeiner Geltungsbeginn inklusive Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 | anstehend | Art. 113, Art. 50 |
| 2. Dezember 2026 | Neues Verbot für nicht einvernehmliche intime Inhalte und CSAM; Kennzeichnung von Bestandssystemen nach Art. 50 Abs. 2 | anstehend | Art. 5, Art. 50 Abs. 2 |
| 2. August 2027 | Frist für nationale KI-Reallabore (Regulatory Sandboxes) | anstehend | Art. 57 |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-KI nach Anhang III (eigenständige Systeme), verschoben vom 2. August 2026 | anstehend | Art. 6 Abs. 2, Anhang III |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in Produkten (Anhang I), verschoben vom 2. August 2027 | anstehend | Art. 6 Abs. 1, Anhang I |
Was ändert der Digital Omnibus an den Fristen?
Der Digital Omnibus verschiebt vor allem die Hochrisiko-Pflichten. Eigenständige Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme ab dem 2. August 2028. Neu ist ein Verbot für KI-generierte intime Inhalte ab Dezember 2026. Die Grundarchitektur der KI-Verordnung bleibt bestehen.
Der Rat gab dem Digital Omnibus zur KI am 29. Juni 2026 die finale Zustimmung, nachdem das Europäische Parlament am 16. Juni 2026 mit 423 zu 57 Stimmen bei 174 Enthaltungen zugestimmt hatte. Der Rechtsakt wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt stand zum Stand 21. Juli 2026 noch aus und wird bis spätestens 30. Juli 2026 erwartet, damit die Verschiebung vor dem 2. August 2026 wirksam wird. Rat und Parlament legten feste Daten fest und lösten damit den ursprünglich vorgesehenen, an Normen gekoppelten Mechanismus ab. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III rücken vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, die in Produkte eingebetteten Systeme vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Zusätzlich erlaubt der Omnibus die Nutzung personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unter Schutzvorkehrungen. Für diese Daten-Governance eignen sich Verfahren zur Anonymisierung und Pseudonymisierung, die den Personenbezug reduzieren, wie sie redact bereitstellt.
Welche Risikoklassen kennt der AI Act?
Die KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz mit vier Stufen: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Parallel dazu regelt Kapitel V die KI-Modelle für allgemeine Zwecke. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Die Einstufung entscheidet über die Pflichten. Systeme mit hohem Risiko nach Artikel 6 und Anhang III betreffen sensible Bereiche wie Kreditwürdigkeitsprüfung, Personalauswahl, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung. Für sie gelten ein Risikomanagementsystem, eine strenge Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht sowie eine Konformitätsbewertung mit Registrierung in der EU-Datenbank. Bei der Verarbeitung der Trainings- und Eingabedaten verlangt der AI Act nachvollziehbare, qualitätsgesicherte Datensätze. Wer solche Datensätze aufbereitet, muss häufig entscheiden, was geschwärzt werden muss, bevor die Daten in ein Modell fließen. Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen nur Transparenzpflichten, Systeme mit minimalem Risiko keinen besonderen Pflichten der Verordnung. Die vollständige Gegenüberstellung zeigt die Risikoklassen-Tabelle weiter unten.
| Risikoklasse | Beispiele | Pflichten | Gilt ab |
|---|---|---|---|
| Unannehmbar (verboten), Art. 5 | Social Scoring, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Einsatz vollständig untersagt | 2. Februar 2025 |
| Hoch, Art. 6 mit Anhang I und III | Kreditwürdigkeitsprüfung, Personalauswahl, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung | Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung | 2. Dezember 2027 (Anhang III), 2. August 2028 (Anhang I) |
| Begrenzt (Transparenz), Art. 50 | Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte | Offenlegung und Kennzeichnung gegenüber Nutzern | 2. August 2026 |
| Minimal | Spamfilter, KI in Videospielen | Keine besonderen Pflichten, freiwillige Kodizes werden gefördert | keine besondere Frist |
| GPAI (paralleles Regime), Kapitel V | Große Sprach- und Basismodelle; systemisches Risiko ab 10 hoch 25 FLOP | Technische Dokumentation, Urheberrechts-Richtlinie, Zusammenfassung der Trainingsdaten | 2. August 2025 |
So bestimmen Sie die Risikoklasse Ihres KI-Systems
- Zweck und Einsatzbereich des KI-Systems erfassen. Beschreiben Sie, was das System tut, wer es einsetzt und in welchem Bereich. Prüfen Sie, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, denn dann greifen AI Act und DSGVO zusammen.
- Verbotene Praktiken nach Artikel 5 ausschließen. Gleichen Sie den Einsatz mit den verbotenen Praktiken ab, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Fällt das System darunter, ist der Einsatz seit dem 2. Februar 2025 untersagt.
- Prüfen, ob das System nach Anhang I oder III hochriskant ist. Vergleichen Sie den Anwendungsfall mit den Hochrisiko-Bereichen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur. Trifft das zu, gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und ab dem 2. August 2028 für Systeme in Produkten.
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 abklären. Interagiert das System direkt mit Menschen oder erzeugt es Inhalte, greifen ab dem 2. August 2026 Kennzeichnungspflichten. Legen Sie fest, wie Sie Nutzer informieren und KI-generierte Inhalte kennzeichnen.
- GPAI-Bezug prüfen und Einstufung dokumentieren. Nutzen Sie ein KI-Modell für allgemeine Zwecke, prüfen Sie die Pflichten aus Kapitel V. Halten Sie das Ergebnis der Einstufung nachvollziehbar fest, damit Sie es belegen können.
Was ist laut AI Act verboten?
Artikel 5 untersagt KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko. Dazu zählen Social Scoring, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sowie manipulative Techniken, die das Verhalten wesentlich verzerren. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Die verbotenen Praktiken schützen Grundrechte. Untersagt sind unter anderem die soziale Bewertung durch öffentliche oder private Stellen, die Vorhersage von Straftaten allein auf Basis von Profiling, die biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale wie ethnischer Herkunft oder Religion sowie die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlich zugänglichen Raum zu Strafverfolgungszwecken. Für die wenigen Ausnahmen bei der Strafverfolgung gelten strenge Voraussetzungen, darunter eine Grundrechte-Folgenabschätzung und eine richterliche oder behördliche Genehmigung. Der Digital Omnibus ergänzt Artikel 5 um ein Verbot KI-generierter nicht einvernehmlicher intimer Inhalte und von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, das ab dem 2. Dezember 2026 gilt. Wer als Verantwortlicher ein KI-System einsetzt, sollte zuerst prüfen, ob eine dieser verbotenen Praktiken berührt ist, bevor weitere Pflichten geklärt werden.
Welche Transparenzpflichten gelten ab August 2026?
Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren, und KI-generierte Inhalte sind maschinenlesbar zu kennzeichnen. Deepfakes müssen offengelegt werden. Für Bestandssysteme gilt die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 ab dem 2. Dezember 2026.
Die Transparenzpflichten treffen viele Unternehmen früher als die Hochrisiko-Regeln. Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder und Videos sowie Deepfakes müssen als solche erkennbar sein. Sobald ein KI-System mit personenbezogenen Daten arbeitet, gelten der AI Act und die DSGVO parallel. Genau hier hilft eine saubere Datentrennung: Wer ein Sprachmodell nutzt, kann mit alias Klardaten schon im Prompt durch Pseudonyme ersetzen, sodass keine personenbezogenen Angaben an das LLM gelangen. Dieselbe Engine steht als redact für die dauerhafte Schwärzung und Anonymisierung von Dokumenten bereit. Praxisnahe Hinweise zum Einsatz von Sprachmodellen im Betrieb bündelt der Beitrag zu ChatGPT im Unternehmen. So erfüllen Sie die Transparenzpflicht des AI Act und wahren zugleich die Vorgaben der DSGVO.
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem AI Act?
Die Bußgelder richten sich nach Artikel 99. Verstöße gegen verbotene Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für sonstige Pflichtverstöße drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Es gilt jeweils der höhere Betrag.
Der Sanktionsrahmen staffelt sich nach Schwere des Verstoßes. Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte an Behörden oder benannte Stellen kosten bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke kann die Kommission nach Artikel 101 Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent verhängen. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Die Sanktionsvorschriften greifen seit dem 2. August 2025, Artikel 101 seit dem 2. August 2026. Da GPAI-Anbieter ihre Modelle oft aus Drittländern bereitstellen, lohnt ein Blick auf die internationalen Datenflüsse in der Datentransfer-Weltkarte. Wer die Bußgeldlogik zum Vergleich an der DSGVO durchspielen möchte, nutzt den DSGVO-Bußgeldrechner.
| Verstoß | Rahmen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | bis 35 Mio. Euro oder 7 % | Art. 99 Abs. 3 |
| Sonstige Pflichtverstöße von Anbietern, Betreibern, bevollmächtigten Vertretern, Einführern, Händlern und benannten Stellen, unter anderem Art. 16, 22, 23, 24, 26 sowie Transparenzpflichten nach Art. 50 | bis 15 Mio. Euro oder 3 % | Art. 99 Abs. 4 |
| Falsche, unvollständige oder irreführende Auskünfte an benannte Stellen oder Behörden | bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % | Art. 99 Abs. 5 |
| Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke (Geldbußen durch die Kommission) | bis 15 Mio. Euro oder 3 % | Art. 101 |
Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99 Abs. 6).
AI Act und DSGVO zugleich: alias und redact halten die Daten-Ebene sauber.
KI mit personenbezogenen Daten trifft den AI Act und die DSGVO zugleich. Wer Sprachmodelle einsetzt, hält Klardaten mit alias schon im Prompt heraus und schwärzt Dokumente dauerhaft mit redact. So bleibt die Datenschutz-Ebene sauber, während Sie die Fristen des AI Act abarbeiten.
Häufige Fragen zu den AI-Act-Fristen
Was ist laut AI Act verboten?
Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet KI mit unannehmbarem Risiko. Dazu gehören Social Scoring, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Datenbanken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen sowie manipulative Techniken. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025. Ab dem 2. Dezember 2026 kommt ein Verbot KI-generierter nicht einvernehmlicher intimer Inhalte hinzu.
Ab wann gilt der AI Act?
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Verbotene Praktiken greifen seit dem 2. Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle für allgemeine Zwecke seit dem 2. August 2025. Der allgemeine Geltungsbeginn mit den Transparenzpflichten ist der 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten folgen gestaffelt bis zum 2. August 2028.
Was ändert der Digital Omnibus?
Der Digital Omnibus verschiebt vor allem die Hochrisiko-Pflichten: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028. Er führt ein neues Verbot für KI-generierte intime Inhalte und CSAM ab Dezember 2026 ein und verschiebt die Frist für nationale KI-Reallabore auf den 2. August 2027. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben beim 2. August 2026.
Welche Risikoklassen kennt die KI-Verordnung?
Die Verordnung unterscheidet vier Risikoklassen: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko mit umfangreichen Pflichten, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko ohne besondere Pflichten. Zusätzlich regelt Kapitel V die KI-Modelle für allgemeine Zwecke. Ein Modell mit systemischem Risiko liegt ab einer Trainingsrechenleistung von 10 hoch 25 FLOP vor.
Gelten für KI mit personenbezogenen Daten auch DSGVO-Pflichten?
Ja. Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, gelten der AI Act und die DSGVO parallel. Der AI Act regelt Transparenz, Risiko und Governance, die DSGVO die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Wer Klardaten aus Prompts heraushalten will, kann sie vor der Übergabe an ein Sprachmodell durch eine Live-Pseudonymisierung ersetzen.
Weiterführend
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Information zum Stand vom 21. Juli 2026 und keine Rechtsberatung. Das genaue Datum der Veröffentlichung des Digital Omnibus im Amtsblatt war zu diesem Zeitpunkt noch offen. Maßgeblich sind der amtliche Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689 und des Änderungsrechtsakts.