veronto für das Gesundheitswesen

Die Akte gehört dem Patienten. Der Schutz Dritter bleibt bei Ihnen.

Patientenauskunft, MD-Prüfung, Anwaltsanfrage: Behandlungsunterlagen verlassen das Haus, und mit ihnen das Risiko. veronto erkennt und schwärzt Daten Dritter, wahrt die Schweigepflicht und macht jede Herausgabe zum geführten, dokumentierten Prozess.

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Immer dieselbe Handarbeit.

Am Ende sitzt jemand vor der Akte und schwärzt Seite für Seite. Genau dort setzt veronto an.

Patientenauskunft

Art. 15 DSGVO und § 630g BGB geben Patienten weitreichende Rechte auf ihre Akte, die erste Kopie unentgeltlich. Daten Dritter in der Akte bleiben trotzdem geschützt.

MD- und Abrechnungsprüfungen

Prüfer brauchen genau die angeforderten Unterlagen: vollständig, fristgerecht, ohne Beifang aus anderen Behandlungen.

Anfragen von Versicherern und Anwälten

Herausgabe nur im Umfang der Einwilligung. Was darüber hinausgeht, wird geschwärzt, bevor etwas das Haus verlässt.

Forschung und Qualitätsmanagement

Behandlungsdaten für Auswertungen nutzbar machen: anonymisiert, bevor sie den Versorgungskontext verlassen.

veronto im Haus

Sorgfalt, die man nachweisen kann.

Jede Auskunft geprüft, jede Schwärzung dokumentiert, jede Freigabe durch einen Menschen.

Vom Verbund bis zur Pflege.

Klinik und Klinikverbund

Viele Häuser, ein Prozess: Auskünfte und Herausgaben einheitlich bearbeitet, lückenlos dokumentiert, standortübergreifend.

MVZ und Praxisverbund

Kleine Teams, volle Pflichten: der geführte Prozess macht die Auskunft zur Routine statt zum Projekt.

Pflegeeinrichtung

Bewohnerakten enthalten Angehörige, Betreuer, Personal. Herausgabe mit Schutz aller Beteiligten.

Das Prinzip

Es gehen niemals Klardaten an ein LLM.

Jedes Dokument wird in Ihrer Infrastruktur anonymisiert oder pseudonymisiert, bevor ein Sprachmodell es sieht. Egal welches Modell, egal wer es hostet.

Beispiel: Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden vor jedem Modell-Aufruf durch konsistente Platzhalter ersetzt. Sehen Sie es live

Häufige Fragen.

Ist die erste Kopie der Patientenakte wirklich unentgeltlich?

Ja. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass die erste Kopie nach Art. 15 DSGVO unentgeltlich bereitzustellen ist, ohne dass der Patient seinen Antrag begründen muss. Umso wichtiger ist ein Prozess, der die Auskunft wirtschaftlich tragbar macht.

Was passiert mit Daten Dritter in der Akte?

Behandlungsunterlagen enthalten regelmäßig Angehörige, Mitpatienten, Hinweisgeber und Beschäftigte. veronto erkennt diese Daten und schwärzt sie vor der Herausgabe. Ihre Mitarbeitenden prüfen jede Stelle und geben frei.

Wie verträgt sich das mit der Schweigepflicht (§ 203 StGB)?

Die Verarbeitung läuft in der EU oder vollständig in Ihrer eigenen Infrastruktur, und kein fremdes Sprachmodell sieht Klardaten: die Erkennung übernehmen eigene Modelle. Die Entscheidung über jede Herausgabe bleibt bei Ihren Berufsgeheimnisträgern.

Wir sind ein kirchlicher Träger. Passt das?

Die kirchlichen Datenschutzregime (DSG-EKD, KDG) stellen eigene Anforderungen. Der geführte Prozess mit menschlicher Freigabe, Audit-Trail und Betrieb in eigener Infrastruktur trägt in beiden Welten. Die Details klären wir im Gespräch, gern mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Wie starten wir?

Im Erstgespräch gehen wir einen echten Fall aus Ihrem Haus durch: eine Patientenauskunft, eine Prüfanfrage oder ein Forschungsvorhaben. Danach wissen Sie, wie der Prozess bei Ihnen aussieht.

Martin Meng, Gründer von veronto

Erstgespräch

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Martin Meng · veronto Gründer

Direkt: +49 176 7222 4558

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