Patientenauskunft
Art. 15 DSGVO und § 630g BGB geben Patienten weitreichende Rechte auf ihre Akte. Daten Dritter und der konkrete Rechtsweg müssen trotzdem geprüft werden.
veronto für das Gesundheitswesen
Eine Patientenanfrage setzt Frist, Suche, Prüfung und Freigabe zugleich in Gang. Die requests-Demo veranschaulicht diese Schritte an einem Personalaktenfall. Für Patientenunterlagen werden Rechtsweg, Datenquellen und fachliche Prüfung in einem eigenen Pilotfall abgegrenzt. Sollen Unterlagen an Prüfer, Versicherer oder andere Dritte gehen, zeigt disclose den empfängerbezogenen Herausgabeweg.
Rechtsweg zuerst · Kontext fachlich prüfen · Freigabe durch Ihr Team
Wer anfragt und zu welchem Zweck Unterlagen gebraucht werden, entscheidet über den Produktweg.
Art. 15 DSGVO und § 630g BGB geben Patienten weitreichende Rechte auf ihre Akte. Daten Dritter und der konkrete Rechtsweg müssen trotzdem geprüft werden.
Prüfer brauchen einen klar begrenzten Unterlagenstand für einen konkreten Empfänger. Umfang, Beifang und Freigabe gehören in denselben Herausgabefall.
Sollen Unterlagen an einen Empfänger außerhalb des Behandlungsteams gehen, bestimmen Empfänger, Zweck und Rechtsgrundlage den Herausgabeweg.
Behandlungsdaten für Auswertungen vorzubereiten erfordert eine dokumentierte Kontext- und Anonymitätsprüfung.
Für Peer Review und Qualitätssicherung werden direkte Identifikatoren sowie Freitexte mit Kontextbezug geprüft. Das Fachverfahren bleibt maßgeblich.
veronto im Haus
Prüfung, Schwärzungsentscheidung und Freigabe bleiben dem konkreten Vorgang zugeordnet. Ein Mensch entscheidet über die Herausgabe.
Herausgabe an Dritte
Beschreiben Sie Dokumenttyp, Zweck und Empfänger. Im Gespräch grenzen wir den Herausgabefall mit disclose und die menschlichen Prüfschritte ein.
Ja. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass die erste Kopie nach Art. 15 DSGVO unentgeltlich bereitzustellen ist, ohne dass der Patient seinen Antrag begründen muss. Umso wichtiger ist ein Prozess, der die Auskunft wirtschaftlich tragbar macht.
Behandlungsunterlagen können Angaben zu Angehörigen, Mitpatienten, Hinweisgebern und Beschäftigten enthalten. veronto soll Fundstellen für die Prüfung vorbereiten. Ihre Mitarbeitenden bewerten den Kontext, entscheiden über Schwärzungen und geben frei.
Berufsgeheimnisträger müssen Datenweg, Empfänger, Auftragsverarbeitung und Zugriffe vor dem Einsatz prüfen. Das konkrete Betriebsmodell wird deshalb für den Pilot festgehalten. Die Entscheidung über jede Herausgabe bleibt bei den zuständigen Menschen.
DSG-EKD und KDG stellen eigene Anforderungen. Im Gespräch ordnen wir Rechtsweg, Zuständigkeiten und Betriebsmodell mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ein, bevor ein Pilot abgegrenzt wird.
Im Erstgespräch gehen wir einen echten Fall aus Ihrem Haus durch: eine Patientenauskunft, eine Prüfanfrage oder ein Forschungsvorhaben. Danach wissen Sie, wie der Prozess bei Ihnen aussieht.
Erstgespräch
Kurzes Erstgespräch, unverbindlich. Wählen Sie einfach einen Termin, der passt.
Martin Meng · veronto Gründer
Direkt: +49 611 73345480
Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, mit Link zum Absagen oder Verschieben. Läuft auf unserem eigenen Server in Deutschland. In eigenem Fenster öffnen