IFG- und UIG-Anfragen
Über das Portal FragDenStaat ist eine IFG- oder UIG-Anfrage in wenigen Minuten gestellt, und der Schriftwechsel steht dort danach öffentlich im Netz. Antworten müssen Sie binnen der Monatsfrist: mit geschützten Daten Dritter und gewahrten Betriebsgeheimnissen.