DSGVO-Frist im Browser planen
Die Anfrage ist da. Die Frist läuft schon.
Ein Monat klingt eindeutig. Der 31., ein Wochenende oder ein Feiertag reicht für einen falschen Kalendereintrag. Wählen Sie den Eingangstag. Sie sehen sofort, was Sie einplanen müssen.
Ohne Konto. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; das eingegebene Datum wird nicht übertragen.
Planungstermin
Verlängerung mitteilen und begründen bis Fristdatum.
Antworten Sie unverzüglich. Der Termin markiert das Ende der hier berechneten Frist.
Bundeseinheitliche Feiertage sind eingerechnet. Landesfeiertage und Sonderfälle müssen Sie gesondert prüfen.
Wann muss ich den Termin zusätzlich prüfen?
Der Rechner ist eine Arbeitshilfe für die allgemeine Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Er bildet diese Fälle nicht vollständig ab:
- Feiertage, die nur in einem Bundesland oder an einem Ort gelten
- begründete Zweifel an der Identität und weitere Besonderheiten des Einzelfalls
- andere Fristen außerhalb von Art. 12 Abs. 3 DSGVO
Interner Arbeitsplan
- HR: Eingang, Identität, Personalakte und Offboarding-Notiz erfassen.
- Datenschutz und Legal: Anspruch, Umfang, Drittdaten und Herausgabegrenzen prüfen.
- IT: Postfach, Chat, IAM, Tickets, DMS, Logs und Archive nach Suchplan liefern.
- Freigabe: Schwärzungen prüfen, Antwort freigeben und Nachweise sichern.
Was der Planungstermin bedeutet
Art. 12 Abs. 3 DSGVO verlangt eine Antwort unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Der Rechner überträgt diese allgemeine Monatsfrist in einen Kalendereintrag. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
- Monatsfrist: Die Frist endet mit Ablauf des Tages im Folgemonat, der dem Eingangstag entspricht (Art. 3 Abs. 2 lit. c VO 1182/71).
- Fehlender Tag: Gibt es diesen Tag im Folgemonat nicht (Eingang am 31., Folgemonat hat 30 Tage), endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages des Folgemonats.
- Wochenende und Feiertage: Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder den maßgeblichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Arbeitstags (Art. 3 Abs. 4 VO 1182/71). Der Rechner kennt die bundeseinheitlichen deutschen Feiertage.
- Verlängerung: Höchstens zwei weitere Monate, wenn Komplexität oder die Anzahl der Anträge dies erfordern. Die Mitteilung mit Gründen muss innerhalb des ersten Monats erfolgen (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 und 3 DSGVO).
Sicher planen: Landesfeiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen und weitere Besonderheiten sind nicht eingerechnet. Prüfen Sie den konkreten Fall und arbeiten Sie im Zweifel mit dem früheren Termin.
Amtliche Grundlagen: Art. 12 Abs. 3 DSGVO und Art. 3 der Verordnung Nr. 1182/71.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Frist bei einer Betroffenenanfrage?
Grundsätzlich mit Eingang des Antrags beim Verantwortlichen nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO. Auch eine formlose E-Mail kann genügen. Besonderheiten des Einzelfalls, etwa begründete Zweifel an der Identität, müssen gesondert geprüft werden.
Wie wird die Monatsfrist berechnet?
Nach der EU-Fristenverordnung Nr. 1182/71 endet die Frist mit Ablauf des Tages im Folgemonat, der dem Eingangstag entspricht. Fehlt dieser Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages des Folgemonats. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder maßgeblichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Arbeitstag.
Kann die Frist verlängert werden?
Um höchstens zwei weitere Monate, wenn die Komplexität oder die Anzahl der Anträge dies erfordert. Die betroffene Person muss innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und ihre Gründe informiert werden.
Kann ich den Termin ungeprüft übernehmen?
Nein. Der Rechner ist eine Arbeitshilfe für die allgemeine Monatsfrist und berücksichtigt bundeseinheitliche deutsche Feiertage. Landesfeiertage, begründete Identitätsprüfungen und weitere Besonderheiten des Einzelfalls müssen Sie gesondert prüfen.
Der Termin steht. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.
Postfach, DMS, Fachsysteme, Drittdaten und Freigaben warten selten aufeinander. Genau dort wird aus einem Monat plötzlich Zeitdruck. Die requests Browser-Demo zeigt den Ablauf mit vorbereiteten Beispieldaten. Anschlüsse und Betrieb für Ihren echten Prozess klären wir in einem Pilotprojekt.