Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Quelle: Art. 4 Nr. 1 DSGVO
Der Begriff ist weit, bleibt aber vom Kontext abhängig. Namen und Anschriften beziehen sich meist unmittelbar auf eine Person. IP-Adressen, Kennnummern, Standortdaten oder Merkmalskombinationen sind personenbezogen, wenn eine natürliche Person mit Mitteln identifiziert werden kann, die wahrscheinlich eingesetzt werden. Erwägungsgrund 26 nennt dafür unter anderem Kosten, Zeitaufwand und verfügbare Technik.
Der Personenbezug kann von den Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abhängen. Der EuGH hat dies 2025 für die entsprechenden Begriffe der Datenschutzregeln für EU-Organe bestätigt (C-413/23 P). Wer einen Zuordnungsschlüssel oder realistisch nutzbare Zusatzinformationen hat, kann denselben Datensatz anders beurteilen müssen als ein abgeschirmter Empfänger. Das Urteil betrifft unmittelbar die Verordnung (EU) 2018/1725; seine Übertragung auf die DSGVO verlangt eine Prüfung des Einzelfalls. Der Leitfaden zum relativen Personenbezug erläutert diese Grenze.
Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.