Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder automatisierte oder manuelle Vorgang mit personenbezogenen Daten, etwa Erheben, Speichern, Verwenden, Übermitteln oder Löschen (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
Quelle: Art. 4 Nr. 2 DSGVO
Der Begriff erfasst fast jeden Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch Anzeigen, Übermitteln, Pseudonymisieren und Schwärzen sind Verarbeitungsschritte. Bei manueller Verarbeitung gilt die DSGVO nach Art. 2 Abs. 1, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen. Im Anwendungsbereich der DSGVO müssen Verarbeitungsschritte die Grundsätze aus Art. 5 und die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung erfüllen. Für besondere Datenkategorien gelten zusätzlich die Vorgaben aus Art. 9.
Auch eine Anonymisierung beginnt als Verarbeitung personenbezogener Daten. Erst das wirksam anonyme Ergebnis fällt nach Erwägungsgrund 26 aus dem Anwendungsbereich der DSGVO.
Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.