Glossar

Verantwortlicher

Verantwortlicher ist, wer allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Quelle: Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Die tatsächliche Entscheidung über Zweck und wesentliche Mittel ist maßgeblich. Vertragsbezeichnungen allein bestimmen die Rolle nicht. Entscheiden mehrere Stellen gemeinsam, regelt Art. 26 DSGVO ihre gemeinsame Verantwortlichkeit.

Der Verantwortliche muss die Rechtmäßigkeit, Transparenz und Sicherheit der Verarbeitung gewährleisten und die Einhaltung der DSGVO nachweisen. Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nach Weisung. Bestimmt er für eine Verarbeitung selbst Zwecke und Mittel, gilt er insoweit nach Art. 28 Abs. 10 als Verantwortlicher.

Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.