Glossar

Recht auf Löschung

Art. 17 DSGVO gibt betroffenen Personen in festgelegten Fällen Anspruch auf unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

Quelle: Art. 17 DSGVO

Ein Löschungsgrund liegt etwa vor, wenn Daten für ihren Zweck nicht mehr erforderlich sind, unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage besteht. Art. 17 Abs. 3 DSGVO nennt Ausnahmen, unter anderem für rechtliche Verpflichtungen, Aufgaben im öffentlichen Interesse, Rechtsansprüche sowie bestimmte Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecke.

Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht kann die Löschung der betroffenen Daten für ihren Zeitraum ausschließen. Sie erlaubt keine beliebige weitere Nutzung. Zugriff, Zweck und Dauer der verbleibenden Speicherung müssen weiterhin begrenzt sein.

Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.