Glossar

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht gibt jeder betroffenen Person das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, und Auskunft über diese Daten sowie über Zwecke, Empfänger und geplante Speicherdauer zu erhalten; auf Antrag ist eine Kopie bereitzustellen (Art. 15 DSGVO).

Quelle: Art. 15 DSGVO

Das Auskunftsrecht ist in der Praxis das häufigste Betroffenenrecht. Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang erfolgen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Rechte und Freiheiten anderer Personen sind dabei zu wahren, deshalb werden Daten Dritter vor der Herausgabe geschwärzt.

veronto requests führt jede Auskunftsanfrage als Workflow mit Frist-Countdown und menschlicher Freigabe. Das genaue Fristende berechnen Sie im DSGVO-Fristenrechner.

Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.