veronto disclose · 1:25 Min · mit Ton
Ein IFG-Antrag. Eine begründete Herausgabe.
Ein fiktiver Fall nach dem Bundes-IFG zeigt, wie Fundstellen, Stellungnahme, Teilzugang und Freigabe zusammengehören.
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Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erreicht Ihre Behörde: Jemand möchte den Vertrag zum neuen Besuchersystem sehen, samt technischer Anlage.
Der Anbieter möchte den ganzen Vertrag vertraulich halten, doch diese Bezeichnung allein entscheidet noch nichts.
Für die Prüfung liegen alle Unterlagen in einem Vorgang. Die KI schlägt Stellen vor, an denen ein Schutzgrund infrage kommt.
Eine private Kontaktadresse fällt auf. Den Preis und zwei Sätze zur Berechnung gleichen Sie mit den behaupteten Schutzgründen ab.
Bevor Sie entscheiden, erhält das Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme, genau zu diesen Fundstellen.
Für den Preis nennt der Anbieter keinen konkreten Schutzgrund, für die beiden Sätze schon.
Nach Prüfung der Einwände entscheiden Sie über einen Teilzugang.
Teilzugang heißt: Die Person erhält die Unterlagen, nur ohne die tatsächlich geschützten Angaben, und der Preis bleibt lesbar.
Herausgegeben wird erst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und die Freigabe gilt genau für diese Fassung.
In der Exportdatei sind die geschützten Stellen entfernt, und ein Verzeichnis nennt zu jeder Auslassung den Grund.
Dafür suchen Sie nichts aus Postfach, Ordnern und Tabellen zusammen: Fundstellen, Stellungnahme, Entscheidung und Ausgabe bleiben verbunden.
So erhält die anfragende Person, worauf sie Anspruch hat, und Ihre Behörde kann jede Auslassung begründen.
veronto. Ihre KI für Anonymisierung und Auskunft.
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