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title: "Betroffenenanfragen bearbeiten: Rechte und erste Schritte"
description: "Ein Kunde verlangt Auskunft, Löschung oder Berichtigung? So ordnen Sie die Anfrage ein, sichern die Frist und finden den passenden Antwortweg."
author: "Martin Meng"
canonical: "https://veronto.de/wissen/betroffenenanfragen"
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# Betroffenenanfragen bearbeiten: Rechte und erste Schritte

Wenn ein Kunde seine Datenschutzrechte einfordert, sichern Sie zuerst die Nachricht und ihr Eingangsdatum. Klären Sie, ob er Auskunft, Löschung, Berichtigung oder etwas anderes verlangt. Benennen Sie eine zuständige Person und erfassen Sie die Frist. Bei einer Auskunft werden anschließend die Daten gesucht, die Antwort vorbereitet und die Herausgabe geprüft.

## Aktueller Produktstand bei veronto

Für veronto requests gibt es eine kundenspezifisch entwickelte Fassung mit Workflows und Protokollierung. Sie steht vor dem produktiven Betrieb. Das allgemeine Angebot befindet sich noch in der Konzeptphase.

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„Schicken Sie mir alle Daten, die Sie über mich gespeichert haben.“ Mit diesem Satz kann ein Kunde bereits Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Auch eine Nachricht an den Kundenservice muss erkannt und intern weitergegeben werden. Weder die Überschrift „Datenschutz“ noch ein bestimmtes Formular ist dafür erforderlich.

Eine Betroffenenanfrage liegt vor, wenn eine Person eines ihrer Rechte nach der DSGVO geltend macht. Diese Seite hilft Ihnen, eine solche Nachricht einzuordnen und den nächsten Arbeitsschritt festzulegen. Die Regeln gelten ebenso für Anfragen von Beschäftigten oder anderen betroffenen Personen.

<figure class="editorial-figure"><img src="/images/editorial/dsar-eingang-recht.svg" alt="Eine eingehende Nachricht verzweigt zu Auskunft, Berichtigung und Löschung." loading="lazy" decoding="async"/><figcaption>Drei Beispiele für unterschiedliche Rechte: Ordnen Sie die Nachricht nach ihrem Inhalt ein. Weitere Rechte und mehrere Anliegen in derselben Nachricht sind möglich.</figcaption></figure>

## Welches Recht fordert der Kunde ein?

Lesen Sie die Nachricht nach ihrem Anliegen. Eine Person muss die Rechtsgrundlage nicht selbst zuordnen. Typische Kundenfragen führen zu unterschiedlichen Aufgaben:

| Nachricht des Kunden | Einordnung | Nächster Arbeitsschritt |
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| „Welche Daten haben Sie über mich und wer hat sie bekommen?“ | Auskunft, Art. 15 DSGVO | Datenquellen und Empfänger prüfen, Auskunft und Datenkopie vorbereiten |
| „Meine Anschrift ist falsch. Bitte ändern Sie das.“ | Berichtigung, Art. 16 DSGVO | Richtigkeit prüfen und unrichtige Daten berichtigen |
| „Löschen Sie meine Daten.“ | Löschung, Art. 17 DSGVO | Löschvoraussetzungen und mögliche Ausnahmen je Datenbestand prüfen |
| „Ich will keine Werbung mehr.“ | Widerspruch gegen Direktwerbung, Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO | Verarbeitung für diese Werbezwecke beenden; auch darauf bezogenes Profiling erfassen |

Weitere Rechte betreffen die Einschränkung der Verarbeitung und die Datenübertragbarkeit. Ein bloßer Widerspruch gegen Werbung ist noch keine Aufforderung, sämtliche Vertragsdaten zu löschen. Umgekehrt beendet das Abbestellen eines Newsletters nicht automatisch alle anderen Werbewege. Maßgeblich bleibt, was die Person tatsächlich verlangt.

„Schicken Sie mir meine Daten und löschen Sie danach mein Konto“ enthält zwei Anliegen. Führen Sie beide im selben Vorgang, aber prüfen und beantworten Sie sie getrennt. Eine Aufbewahrungspflicht kann die Löschung bestimmter Daten ausschließen; daraus folgt keine pauschale Verweigerung der Auskunft. Grundlagen sind [Art. 15 bis 21 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).

Nach den [EDPB Guidelines 01/2022](https://www.edpb.europa.eu/system/files/documents/2023-04/edpb_guidelines_202201_data_subject_rights_access_v2_en.pdf) muss eine Auskunftsanfrage erkannt werden, wenn sie über einen offiziellen Kanal des Verantwortlichen eingeht. Die Person muss weder „DSGVO“ noch „Art. 15“ schreiben.

## Was ist am Eingangstag zu tun?

Fünf Angaben reichen für einen belastbaren Start:

| Erfassen | Warum es sofort zählt |
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| Eingang mit Datum, Uhrzeit und Kanal | macht den Fristbeginn nachvollziehbar |
| Wortlaut und Anlagen | zeigt, welches Recht und welcher Umfang gemeint sind |
| anfragende Person und vorhandene Kontaktdaten | steuert die risikogerechte Identitätsprüfung |
| verantwortliche Stelle | verhindert, dass der Antrag zwischen Abteilungen liegen bleibt |
| erster Termin für Einordnung | bringt Frist, Suche und Rückfragen in einen Vorgang |

[Art. 12 Abs. 3 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj) verlangt die Information über die ergriffenen Maßnahmen ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats ab Eingang. Eine bloße Eingangsbestätigung erfüllt diese Pflicht nicht. Ist wegen der Komplexität oder Anzahl der Anträge eine Verlängerung erforderlich, muss sie innerhalb des ersten Monats mit Gründen mitgeteilt werden; möglich sind höchstens zwei weitere Monate.

Berechnen Sie den Termin mit dem [DSGVO-Fristenrechner](https://veronto.de/dsgvo-fristenrechner) und halten Sie die zugrunde gelegten Daten im Vorgang fest. Zusätzliche Angaben zur Identität dürfen nach Art. 12 Abs. 6 nur bei begründeten Zweifeln und im erforderlichen Umfang verlangt werden. Eine Ausweiskopie ist kein pauschaler Eingangsschritt.

## Wie läuft eine Art.-15-Anfrage im Überblick ab?

1. **Eingang sichern.** Nachricht, Anlagen, Kanal und Zeitpunkt in einer Vorgangsakte erfassen.
2. **Antrag einordnen.** Auskunft, Löschung, Berichtigung oder mehrere Rechte unterscheiden.
3. **Identität prüfen.** Vorhandene Informationen nutzen und nur bei begründeten Zweifeln nachfordern.
4. **Frist und Zuständigkeit setzen.** Eine Person führt den Vorgang und koordiniert die Zulieferungen.
5. **Datenquellen bestimmen.** Fachbereiche und IT melden Treffer oder nachvollziehbare Negativmeldungen.
6. **Antwort prüfen und versenden.** Pflichtinformationen, Datenkopie, Schutz Dritter und Versandnachweis zusammenführen.

Nach einem Austritt hilft der [Leitfaden für Auskunftsersuchen ehemaliger Mitarbeiter](https://veronto.de/wissen/auskunftsersuchen-ehemalige-mitarbeiter), frühere Konten, Vertretung und Datenwege zu klären.

Sucht das Team in mehreren Systemen, hilft der [IT-Suchplan für E-Mail, Teams und Tickets](https://veronto.de/blog/art-15-e-mail-teams-tickets). Für die Antwort an den Kunden finden Sie im [Antwortbaukasten konkrete Formulierungen und Anlagen](https://veronto.de/blog/auskunftsersuchen-dsgvo-beantworten).

## Was gehört am Ende in die Vorgangsakte?

Mindestens der ursprüngliche Antrag, die Fristnotiz, die Identitätsentscheidung, der Suchplan, Rückmeldungen der Datenquellen, die versandte Antwort samt Anlagen und der Versandnachweis. Wurden Daten geschwärzt, Quellen ausgeschlossen, ein Entgelt verlangt oder Tätigkeiten verweigert, gehört auch die konkrete Begründung dazu.

Für diese Rollen, Übergaben und Nachweise ist der [DSAR-Prozess](https://veronto.de/blog/dsar-prozess-ablauf) die Arbeitsanleitung. Der [Antwortbaukasten](https://veronto.de/blog/auskunftsersuchen-dsgvo-beantworten) konzentriert sich auf das, was die betroffene Person tatsächlich erhält.

Wie Aufgaben und Zulieferungen in einem Vorgang zusammenliegen können, zeigt das [requests-Arbeitsbeispiel](https://veronto.de/requests) mit Beispieldaten. Eine kundenspezifische Anbindung muss gesondert geklärt werden.

## Quellen und Stand

Stand: 2. Oktober 2026.

- [Art. 12 bis 22 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj): Verfahren und Betroffenenrechte.
- [EDPB Guidelines 01/2022, Version 2.1](https://www.edpb.europa.eu/system/files/documents/2023-04/edpb_guidelines_202201_data_subject_rights_access_v2_en.pdf): Erkennen, Eingang, Identität, Umfang und Frist einer Auskunftsanfrage.
