---
title: "Sichere Drittländer 2026: die Datentransfer-Weltkarte"
description: "In welche Länder dürfen personenbezogene Daten? Alle 17 EU-Angemessenheitsbeschlüsse mit Rechtsgrundlage, Stand Juli 2026, dazu USA, Drittlandtransfer und SCC."
canonical: "https://veronto.de/daten/datentransfer-weltkarte"
---

# Sichere Drittländer 2026: die Datentransfer-Weltkarte

Personenbezogene Daten dürfen ohne Zusatzinstrument in Länder mit einem EU-Angemessenheitsbeschluss fließen. Stand Juli 2026 bestehen 17 solche Beschlüsse, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada (nur kommerziell) und die USA (nur DPF-zertifiziert). Diese Übermittlung behandelt Art. 45 DSGVO wie einen Transfer innerhalb der EU. In alle übrigen Drittländer bleibt der Transfer über Standardvertragsklauseln und eine Folgenabschätzung möglich.

Stand der Angaben: 21. Juli 2026. Quelle: EU-Kommission, Übersicht Angemessenheitsbeschlüsse (zuletzt aktualisiert 10. Februar 2026), ergänzt um den Brasilien-Beschluss vom 26. Januar 2026.

Datensatz-Lizenz: [Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)](https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Quelle: Europäische Kommission; Zusammenstellung und Änderungen: veronto.

## Alle 17 Angemessenheitsbeschlüsse (Art. 45 DSGVO)

| Land / Gebiet | Status | Rechtsgrundlage | Beschlossen | Einschränkung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Andorra | Angemessen | Beschluss 2010/625/EU | 19.10.2010 | Ohne Strafverfolgung |
| Argentinien | Angemessen | Entscheidung 2003/490/EG | 30.06.2003 | Ohne Strafverfolgung |
| Brasilien | Angemessen | Durchführungsbeschluss (EU) 2026/179 | 26.01.2026 | Öffentlicher und privater Sektor (LGPD) |
| Europäische Patentorganisation | Angemessen | Beschluss der EU-Kommission vom 15.07.2025 | 15.07.2025 | Internationale Organisation, kein Staat |
| Färöer | Angemessen | Beschluss 2010/146/EU | 05.03.2010 | Ohne Strafverfolgung |
| Guernsey | Angemessen | Entscheidung 2003/821/EG | 21.11.2003 | Ohne Strafverfolgung |
| Isle of Man | Angemessen | Entscheidung 2004/411/EG | 28.04.2004 | Ohne Strafverfolgung |
| Israel | Angemessen | Beschluss 2011/61/EU | 31.01.2011 | Ohne Strafverfolgung |
| Japan | Angemessen | Durchführungsbeschluss (EU) 2019/419 | 23.01.2019 | Nur privater Sektor (APPI) |
| Jersey | Angemessen | Entscheidung 2008/393/EG | 08.05.2008 | Ohne Strafverfolgung |
| Kanada | Angemessen, eingeschränkt | Entscheidung 2002/2/EG | 20.12.2001 | Nur kommerzielle Organisationen (PIPEDA) |
| Neuseeland | Angemessen | Beschluss 2013/65/EU | 19.12.2012 | Ohne Strafverfolgung |
| Schweiz | Angemessen | Entscheidung 2000/518/EG | 26.07.2000 | Ohne Strafverfolgung |
| Südkorea | Angemessen | Durchführungsbeschluss (EU) 2022/254 | 17.12.2021 | Nur privater Sektor (PIPA) |
| Uruguay | Angemessen | Beschluss 2012/484/EU | 21.08.2012 | Ohne Strafverfolgung |
| Vereinigte Staaten | Angemessen, eingeschränkt | Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 | 10.07.2023 | Nur DPF-zertifizierte Organisationen, angefochten |
| Vereinigtes Königreich | Angemessen | (EU) 2021/1772 und (EU) 2021/1773 | 28.06.2021 | Inklusive Strafverfolgung, befristet bis 27.12.2031 |

## Ampel-Logik der Weltkarte

- **Grün (Angemessenheitsbeschluss):** Die Übermittlung ist ohne zusätzliches Instrument zulässig und wird wie eine Übermittlung innerhalb der EU behandelt (Art. 45 DSGVO).
- **Grün, eingeschränkt:** Der Beschluss erfasst nur einen Teil der Empfänger (USA nur DPF-zertifizierte, Kanada nur kommerzielle Organisationen). Für die übrigen Empfänger gilt die gelbe Stufe.
- **Gelb (kein Beschluss):** Die Übermittlung bleibt möglich über geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO, in der Praxis meist Standardvertragsklauseln (EU) 2021/914 plus Transfer-Folgenabschätzung nach den EDPB-Empfehlungen 01/2020.
- **EU/EWR:** Kein Drittland, die DSGVO gilt unmittelbar. Kapitel V DSGVO greift erst, wenn Daten den EWR verlassen.
- Eine generelle Sperrliste von Staaten kennt die DSGVO nicht. Erst wenn die Folgenabschätzung im Einzelfall ergibt, dass kein Instrument die Schutzlücke schließt, ist die konkrete Übermittlung zu unterlassen oder auf eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO zu stützen.

## USA: Angemessenheit nur mit DPF-Zertifizierung

Der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023 gilt allein für Organisationen, die im EU-US Data Privacy Framework beim US-Handelsministerium zertifiziert sind (Prüfung: https://www.dataprivacyframework.gov/list). Für alle übrigen US-Empfänger gelten Standardvertragsklauseln plus Folgenabschätzung. Der Rahmen ist juristisch angefochten: Das Gericht der EU wies die Klage Latombe am 3. September 2025 ab (Rechtssache T-553/23); der Kläger legte am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel beim EuGH ein. Beide Vorgängerrahmen wurden gekippt: Safe Harbor 2015 (Schrems I, C-362/14), Privacy Shield 2020 (Schrems II, C-311/18).

## Länder ohne Beschluss: Standardvertragsklauseln plus Folgenabschätzung

Grundlage sind die Standardvertragsklauseln aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 (Alt-Klauseln nur bis 27. Dezember 2022). Vor der Übermittlung steht die Sechs-Schritt-Prüfung der EDPB-Empfehlungen 01/2020: Übermittlungen erfassen, Instrument bestimmen, Rechtslage im Zielland prüfen, zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, formale Schritte umsetzen, Lage regelmäßig neu bewerten. Eine wirksame zusätzliche Schutzmaßnahme ist, Daten vor dem Transfer zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die Ausnahmen des Art. 49 DSGVO decken nur Einzelfälle, keine regelmäßigen Massenübermittlungen.

## Zeitachse des EU-US-Datentransfers

- 26.07.2000: Safe Harbor für angemessen erklärt (Entscheidung 2000/520/EG).
- 06.10.2015: Schrems I kippt Safe Harbor (C-362/14).
- 12.07.2016: Privacy Shield für angemessen erklärt ((EU) 2016/1250).
- 16.07.2020: Schrems II kippt Privacy Shield und bestätigt die Standardvertragsklauseln unter Einzelfallprüfung (C-311/18).
- 04.06.2021: Modernisierte Standardvertragsklauseln ((EU) 2021/914).
- 18.06.2021: EDPB-Empfehlungen 01/2020, finale Fassung der Sechs-Schritt-Prüfung.
- 10.07.2023: EU-US Data Privacy Framework für angemessen erklärt ((EU) 2023/1795).
- 15.07.2025: Erster Angemessenheitsbeschluss für eine internationale Organisation (Europäische Patentorganisation).
- 03.09.2025: Gericht der EU weist die Klage Latombe ab und bestätigt das DPF (T-553/23).
- 31.10.2025: Rechtsmittel gegen das Latombe-Urteil beim EuGH.
- 19.12.2025: Beide UK-Angemessenheitsbeschlüsse erneuert, befristet bis 27.12.2031.
- 26.01.2026: Gegenseitige Angemessenheit EU und Brasilien ((EU) 2026/179).

## Häufige Fragen

**Was ist ein Angemessenheitsbeschluss?**
Die Feststellung der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO, dass ein Drittland ein gleichwertiges Datenschutzniveau bietet. Liegt er vor, dürfen personenbezogene Daten dorthin übermittelt werden wie innerhalb der EU, ohne zusätzliche Garantien.

**Wie viele sichere Drittländer gibt es 2026?**
Stand Juli 2026 bestehen 17 EU-Angemessenheitsbeschlüsse: 16 Länder und Gebiete sowie die Europäische Patentorganisation. Der jüngste betrifft Brasilien (26. Januar 2026).

**Darf ich Daten in die USA übertragen?**
Ja. Ist der Empfänger DPF-zertifiziert, trägt der Angemessenheitsbeschluss den Transfer. Sonst brauchen Sie Standardvertragsklauseln nach (EU) 2021/914 und eine Transfer-Folgenabschätzung.

**Deckt ein Angemessenheitsbeschluss immer das ganze Land ab?**
Nein. Kanada erfasst nur kommerzielle Organisationen (PIPEDA), die USA nur DPF-zertifizierte Empfänger, Japan und Südkorea nur den privaten Sektor. Das Vereinigte Königreich ist der einzige Beschluss, der auch die Strafverfolgung abdeckt.

## Weiter

- Live-Pseudonymisierung im Prompt, unabhängig vom US-Status: [/alias](https://veronto.de/alias)
- Daten schwärzen und anonymisieren im Stapel: [/redact](https://veronto.de/redact)
- ChatGPT im Unternehmen datenschutzkonform: [/blog/chatgpt-unternehmen-datenschutz](https://veronto.de/blog/chatgpt-unternehmen-datenschutz)
- Glossar: [/wissen/glossar/pseudonymisierung](https://veronto.de/wissen/glossar/pseudonymisierung)

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Beschlüsse der EU-Kommission in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
